gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), ab 01.01.2026
Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:
| Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
| Offshore-Netzumlage nach §12 EnFG | 0,941 ct/kWh |
| Aufschlag für besondere Netznutzung | 1,559 ct/kWh |
| KWKG-Umlage nach §12 EnFG | 0,446 ct/kWh |
| Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | 2,390 ct/kWh |
| Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 8,470 ct/kWh |
| verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 30,00 €/Jahr |
| Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung |
19,24 €/Jahr |
| Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | |
| am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 118,76 €/Jahr |
| am Verbrauchspreis | 1,266 ct/kWh |
| Beschaffungskosten | 12,888 ct/kWh |
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Die Begriffe und Umlagen sind unter www.drewag.de/energielexikon ausführlich erläutert.
Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.
0351 860-4444
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Erdgas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
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