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Privatkunden Strom Service Zählerstand melden
Zählerstand online melden Schnell & einfach – Zählerstand online übermitteln

Kein lästiger Papierkram mehr – melden Sie Ihren Zählerstand in nur wenigen Klicks in Ihrem DREWAG-Kundenportal und behalten Sie so den Überblick über Ihren Verbrauch. Einfach und bequem online!

Zählerstand mit Login melden
Zählerstand ohne Login melden
Warum Sie Ihren Zählerstand melden sollten

Um festzustellen, wie viel Strom oder Erdgas Sie tatsächlich verbraucht haben, ist die Erfassung des Zählerstands wichtig. Dieser ist Grundlage für die Berechnung Ihrer Kosten und des Abschlags, welcher ebenfalls im Kundenportal anpassbar ist.

Zählerstandablesung im Überblick

Für die Ablesung Ihres Gas- oder Stromzählers benötigen Sie lediglich Ihre Vertragskontonummer, Ihre Zählernummer sowie Ihren Zählerstand.

Sie finden Ihr 12-stelliges Vertragskonto auf allen persönlichen Schreiben, zum Beispiel auf Ihrer Vertragsbestätigung oder Rechnung. Es beginnt immer mit den Ziffern 2110.

Analoger Stromzähler

Digitaler Stromzähler

Gaszähler

Profitieren Sie von vielen Vorteilen der Online-Zählerstandsmeldung
  1. Zeitersparnis:
    Durch die Online-Zählerstandsmeldung sparen Sie sich das lästige Ausfüllen von Papierformularen oder Wartezeiten am Telefon.
  2. Bequemlichkeit:
    Sie können Ihren Zählerstand ganz einfach von zu Hause aus zu einem für Sie passenden Zeitpunkt erfassen und direkt übermitteln.
  3. Transparenz:
    Das DREWAG-Kundenportal bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre Verbrauchsdaten und Abrechnungen. Sie können Ihre vergangenen Zählerstände in der Historie ansehen und damit auch den Verlauf Ihres Energieverbrauchs nachvollziehen.
  4. Fehlerminimierung:
    Mit unseren Eingabefeldern und der dazu passenden Ablese-Anleitung zu Ihrem Strom- oder Erdgas-Zähler minimieren Sie Tippfehler und vermeiden Verwechslungen.
  5. Kostenkontrolle:
    Indem Sie Ihren Zählerstand regelmäßig melden, haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihren aktuellen Gas- oder Stromverbrauch und können mögliche Kostenfallen frühzeitig erkennen. So können Sie gezielt Maßnahmen ergreifen, um Ihren Verbrauch zu optimieren und somit Ihre Strom- und Gaskosten zu senken.
  6. Exakte Abrechnung:
    Durch die regelmäßige Übermittlung Ihres Zählerstands können wir eine präzise Abrechnung erstellen, die auf Ihrem tatsächlichen Verbrauch basiert. Dies verhindert Über- oder Unterzahlungen und stellt sicher, dass Sie nur für tatsächlich verbrauchte Energiekosten bezahlen.
  7. Umweltschutz:
    Die regelmäßige Zählerstandsmeldung hilft auch dabei, den Ressourcenverbrauch zu kontrollieren und somit aktiv zum Umweltschutz beizutragen. Ein bewusster Umgang mit Strom und Gas trägt dazu bei, die Umweltauswirkungen zu reduzieren und unseren Planeten nachhaltig zu schützen.
Zählerstand melden – wir beantworten Ihre Fragen Warum muss ich meinen Zählerstand ablesen?

Ein falscher Zählerstand kann zu einer ungenauen Abrechnung führen, da Ihre tatsächlichen Verbrauchskosten möglicherweise nicht korrekt berechnet werden. Daher ist es wichtig, den Zählerstand regelmäßig und korrekt zu melden, um eine genaue Abrechnung zu gewährleisten.

Soll ich meinen Zählerstand bei einer Preisanpassung ablesen?

Ja, es ist sinnvoll, Ihren Zählerstand bei einer Preisanpassung abzulesen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihr Verbrauch korrekt zu den alten Preisen abgerechnet wird.

In meiner Abrechnung wurde ein falscher Zählerstand abgerechnet, was muss ich tun?

Sind Ihre Zählerstände einmal nicht korrekt erfasst worden, korrigieren wir das für Sie. Senden Sie uns dazu einfach eine E-Mail mit Zählernummer, Zählerstand und Datum der Ablesung an: Service-DREWAG@SachsenEnergie.de.

Wann muss ich meinen Zählerstand ablesen?

Einmal im Jahr werden Sie gebeten Ihre Zählerstände für die Turnusrechnung abzulesen. Dazu bekommen Sie 14 Tage vor dem Termin eine Ablesekarte. Sie finden Ihren nächsten Ablesetermin auch im Kundenportal. Außerdem bitten wir Sie immer zu Vertragsbeginn und -ende um den Zählerstand.

Muss ich meinen Zählerstand bei einem Auszug melden?

Bitte melden Sie uns immer Ihren Zählerstand zum Vertragsbeginn und zum Vertragsende (Auszug).

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