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Gewerbekunden Wärme Gut zu wissen CO₂-Kostenaufteilung
Häufige Fragen zur Betriebskostenabrechnung Wie berechnen sich die CO₂-Kosten?

Auf unserer Wärmerechnung finden Sie den CO₂-Emissionsfaktor und den zugehörigen CO₂-Preis. Die CO₂-Kosten Ihrer Immobilie berechnen sich wie folgt:

CO₂-Emissionsfaktor (kg/kWh) * Wärmeverbrauch (kWh) * CO₂-Preis (€/kg) = CO₂-Kosten (€)

Beispiel Fernwärme (zentrales Fernheiznetz):
0,2198 kg/kWh * 100.000 kWh * 0,0804 €/kg = 1.767,19 €

Welche CO₂-Emissionen sind für Vermieter relevant?

Für Vermieter sind zwei CO₂-Emissionsfaktoren relevant, die sich im Rechenverfahren unterscheiden. Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Berechnung der CO₂-Emissionen zwischen der sogenannten „finnischen Methode“ und der sogenannten „Arbeitswert- und Carnotmethode“ (AGFW FW 309-6). Je nach Rechenverfahren unterscheiden sich die Ergebnisse, obwohl das gleiche Netz betrachtet wird.

Weitere Informationen zu den CO₂-Emissionsfaktoren:

Gesetzliche Informationspflichten Fernwärme
Welchen CO₂-Emissionsfaktor nutze ich als Vermieter wofür?

Den CO₂-Emissionsfaktor nach der „finnischen Methode“ nutzen Sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für die Kostenaufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Als gesetzliche Grundlage dient hier das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂-KostAufG).

Den CO₂-Emissionsfaktor nach der „Arbeitswert- und Carnotmethode“ (AGFW FW309-6) nutzen Sie im Rahmen der gesetzlichen Informationspflichten über die energetische Qualität der Wärme. Gesetzliche Grundlage ist die sogenannte „Fernwärme- und Fernkälte- Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (FFVAV).

Warum gelten für die Wärmelieferung unterschiedliche CO₂-Preise?

Die CO₂-Preise sind vom eingesetzten Brennstoff und der Feuerungsleistung des Wärmeerzeugers abhängig. Je nachdem ob der Wärmeerzeuger dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) oder dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) unterliegt, unterscheiden sich die geltenden CO₂-Preise.

Fragen zur Fernwärme Wo finde ich Informationen zur energetischen Qualität der Fernwärme? Informationen zur energetischen Qualität und zum Brennstoffanteil der Fernwärme Wo finde ich die für die Betriebskostenabrechnung benötigten CO₂-Emissionen bzw. CO₂-Preise?

Sie finden die CO₂-Emissionen und die zugehörigen CO₂-Preise auf den letzten Seiten unserer Wärmerechnung.

Informationen zur energetischen Qualität und zum Brennstoffanteil der Fernwärme
Welche spezifischen CO₂-Emissionen gelten für die Dresdner Fernwärme? Übersicht zu den aktuellen CO₂-Emissionen der Dresdner Fernwärme Welcher CO₂-Emissionsfaktor gilt für mich als Bauherr für den Bauantrag?

Für Neubauten und Sanierungen gilt der CO₂-Emissionsfaktor nach dem sogenannten „Stromgutschriftenverfahren“ (AGFW FW 309-1). Gesetzliche Grundlage ist hier das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020).

Warum gibt es für die Dresdner Fernwärme unterschiedliche CO₂-Emissionen?

Das Dresdner Fernheiznetz besteht aus mehreren Wärmenetzen. Unsere Kraftwerke speisen die Wärme in das jeweilige Netz ein. Die CO₂-Emission Ihrer Immobilie wird also von der individuellen Kraftwerkstechnik im jeweiligen Netz beeinflusst.

Außerdem schreibt der Gesetzgeber zur Ermittlung der CO₂-Emissionsfaktoren bei der Wärmeerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Fernwärme) unterschiedliche Rechenverfahren vor. So gibt es auch im gleichen Wärmenetz unterschiedliche CO₂-Emissionsfaktoren, je nachdem welches Rechenverfahren angewendet wurde.

Welcher CO₂-Preis gilt für die Dresdner Fernwärme?

Die Dresdner Fernwärme unterliegt dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS), da die Feuerungswärmeleistung unserer Kraftwerke 20 MW überschreitet. Das Umweltbundesamt veröffentlicht die geltenden CO₂-Preise im Europäischen Emissionshandel.

Aktuell gültiger CO₂-Preis für die Dresdner Fernwärme
Wird der CO₂-Preis zusätzlich zum Fernwärmepreis in Rechnung gestellt?

Nein. Die aus der Wärmeerzeugung unserer Kraftwerke entstehenden CO₂-Kosten sind bereits im Fernwärmepreis enthalten. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten.

Wird die DREWAG auf den Fernwärmerechnung ab 2023 die CO₂-Kosten ausweisen?

Nein. Vorerst werden auf der Wärmerechnung nur die spezifische CO₂-Emission und der spezifische CO₂-Preis ausgewiesen. Die individuellen CO₂-Kosten Ihrer Immobilie berechnet der Gebäudeeigentümer oder sein Abrechnungsdienstleister. Wir arbeiten daran, zukünftig die CO₂-Kosten direkt auf der Rechnung auszuweisen.

Gilt die CO₂-Kostenaufteilung auch für Neuanschlüsse ab 01.01.2023?

Nein. Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂-KostAufG) gilt nicht für Gebäude, die erstmals nach dem 01.01.2023 einen Fernwärmeanschluss erhalten haben.

Welche Auswirkung hat der Transformationsplan der Fernwärme auf die CO₂-Kosten?

Mit unserem Transformationsplan soll unsere bereits umweltfreundliche Fernwärme noch „grüner“ werden. Zukünftig werden wir stärker Umweltwärme aus erneuerbaren Energiequellen einbinden und so die Dekarbonisierung vorantreiben. Damit wird sich die spezifische CO2-Emission langfristig verringern. Auf den CO₂-Preis selbst hat der Transformationsplan keine Auswirkung, jedoch aber auf die CO₂-Kosten.

Fragen zur Nahwärme Wo finde ich Informationen zur energetischen Qualität der Nahwärme? Gesetzliche Informationspflichten Nahwärme Wo finde ich die für die Betriebskostenabrechnung benötigten CO₂-Emissionen bzw. CO₂-Preise?

Sie finden die CO₂-Emissionen und die zugehörigen CO₂-Preise auf den letzten Seiten unserer Wärmerechnung.

Informationen zur Wärme aus dezentralen Wärmeerzeugungsanlagen
DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH - Friedrich-List-Platz 2 - 01069 Dresden
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