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Gewerbekunden Wärme Pflichtangaben Fernwärme
Gesetzliche Informationspflichten Fernwärme

gemäß Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV) und Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)

1. Netzverluste (gem. AVBFernwärmeV)

Die Netzverluste im zentralen Fernheiznetz der DREWAG betragen im Jahr 2023 ca. 15,6 % (282.642 MWh/a). Mit unserem Projekt „LowEx“ arbeiten wir an einer stetigen Optimierung des Fernwärmenetzes.

2. Wärmebedarf für Raumwärme (gem. FFVAV)

2.1. Bewertung des Wärmebedarfs für Raumwärme

Auf Ihrer Rechnung finden Sie folgende Tabelle mit typischen Jahresverbräuchen für Raumwärme in Abhängigkeit vom Sanierungsstandard des Gebäudes. Mithilfe der Tabelle und folgenden Erläuterungen können Sie Ihren individuellen Wärmebedarf und damit die Energieeffizienz bewerten. 

Wärmebedarf für Raumwärme, Quelle: AGFW Umsetzungshilfe zur FFVAV (Referenzstandort Potsdam)
  Gebäude erstellt ab EnEV 2002
EnEV: Energieeinsparverordnung
Gebäude erstellt ab WSVO 1977/1995
WSVO: Wärmeschutzverordnung
Gebäude Altbau
unsaniert vor 1977
Einfamilienhaus < 90
kWh/a*m²
90-145
kWh/a*m²
> 145
kWh/a*m²
Mehrfamilienhaus < 81
kWh/a*m²
81-133
kWh/a*m²
> 133
kWh/a*m²
GHD-Gebäude (Gewerbe, Handel, Dienstleistung) < 89
kWh/a*m²
89-238
kWh/a*m²
> 89
kWh/a*m²

Bei Verwendung der Tabelle ist der witterungsbereinigte Wärmebedarf nach VDI 3807 vom jeweiligen Referenzstandort zu verwenden. Daher ist zunächst der witterungsbereinigte Wärmebedarf zu ermitteln.

2.2. Ermittlung des witterungsbereinigten Wärmebedarfs

Der Heizenergiebedarf schwankt saisonal in Abhängigkeit der klimatischen Bedingungen. Um den Wärmebedarf unterschiedlicher Jahre bzw. Standorte vergleichen zu können, muss der Wärmebedarf witterungsbereinigt werden. Dazu wird mithilfe der Gradtagzahlen ein sogenannter Klimakorrekturfaktor berechnet.

Gradtagzahlen (GTZ) sind ein Maß für den Wärmeverbrauch in einer Heizperiode und werden pro Heizperiode oder Kalendermonat für den jeweiligen Ort berechnet. Dabei gibt es jeweils einen Wert für das langjährige klimatische Mittel (Referenzjahr) und einen Wert für das aktuelle Wetter (meteorologische Messung).

Der Klimakorrekturfaktor berechnet sich wie folgt:

Klimakorrekturfaktor = GTZ (langjähriges Mittel) geteilt durch GTZ (aktuell)

Für den Standort Dresden gelten folgende Gradtagzahlen (GTZ):

Jahr GTZ langjähriges Mittel GTZ aktuell Klimakorrekturfaktor
2020 3.404,9 2.944,4 1,156
2021 3.404,9 3.429,1 0,993
2022 3.404,9 2.895,3 1,176
2023 3.404,9 2.764,9 1,231

2.3. Bewertung des durchschnittlichen Wärmebedarfs

  1. Ermittlung des Wärmebedarfs in Kilowattstunden gemäß Abrechnung (Rechnung)
  2. Berechnung des witterungsbereinigten Wärmebedarfs in Kilowattstunden
  3. Berechnung des durchschnittlichen Wärmebedarfs pro Jahr und m² Wohnfläche
  4. Vergleich des Wärmebedarfs mit dem Wert in oben angegebener Tabelle
  5. Je nach Ergebnis weitere Informationen oder Beratung einholen

2.4. Beispiel

Gebäudetyp:

Mehrfamilienhaus

Wohnfläche:

2.000 m²

Baujahr des Gebäudes:

1983

Standort:

Dresden

Abrechnungsjahr:

2022

  1. Wärmebedarf im Jahr 2022 in kWh gemäß Rechnung: 170.000 kWh/a
  2. Berechnung witterungsbereinigter Wärmebedarf: 170.000 kWh/a * 1,176 = 199.920 kWh/a
  3. 199.920 kWh/a dividiert durch 2.000 m² ergibt = 100 kWh/a*m²
  4. Mehrfamilienhaus Baujahr ab 1977: durchschnittlicher Wärmebedarf = 81 – 133 kWh/a*m²
  5. Damit befindet sich dieses Beispielhaus innerhalb des durchschnittlichen Bereichs

3. Energetische Qualität Fernwärme

Zur energetischen Qualität der Fernwärme machen wir für das Jahr 2023 gemäß der Informationspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 der „Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (Fernwärme- oder Fernkälte- Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung - FFVAV)“ folgende Angaben:

3.1 Energetische Qualität (2023) Anteil Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK):

89,1 %

CO₂-Emissionsfaktor:

0,129 kg/kWh

NOₓ-Emission:

49,0 g/MWh

SO₂-Emission:

0,9 g/MWh

Primärenergiefaktor nach GEG:

0,3

3.2. Brennstoffanteil der Wärme (2023) Erdgas:

96,6 %

Erneuerbare:

1,3 %

Sonstige:

2,1 %

Die Werte für 2024 werden voraussichtlich ab April 2025 hier veröffentlicht.

4. Überblick CO₂-Emissionen

Für die Fernwärme gibt es unterschiedliche CO₂-Emissionsfaktoren in Abhängigkeit der gewählten Berechnungsmethode. Welche CO₂-Emissionen für Sie relevant sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Anwendungsbereich. Die einzelnen CO₂-Emissionsfaktoren für das entsprechende Abrechnungsjahr finden Sie unter 5. CO₂-Emissionen Fernwärme (ZFHN).

  FFVAV
Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung
GEG
Gebäudeenergiegesetz
CO₂-KostAufG
CO₂-Kostenaufteilungsgesetz
Berechnungs­vorschrift Arbeitswert- und Carnotmethode (AGFW FW 309-6) Strom­gutschriften-Methode (AGFW FW 309-1) Finnische Methode
Anwendung Informations­pflicht gemäß FFVAV Bauantrag für Neubau und Sanierung Betriebs­kosten­abrechnung, CO₂-Kosten­aufteilung zwischen Mieter und Vermieter

5. CO₂-Emissionen Fernwärme (ZFHN)

Lieferjahr FFVAV
Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung
GEG
Gebäudeenergiegesetz
CO₂-KostAufG
CO₂-Kostenaufteilungsgesetz
2023 0,129 kg/kWh 0 kg/kWh 0,2198 kg/kWh
2024 0,129 kg/kWh 0 kg/kWh 0,2096 kg/kWh
2025 - - -
2026 - - -

6. CO₂-Preis Fernwärme

CO₂-Preis laut EU-ETS (Europäischer Emissionshandel)
Lieferjahr €/t CO₂ €/kg CO₂
2023 80,40 0,08040
2024 83,68 0,08368
2025 - -
2026 - -

CO-Emission des Zentralen Fernheiznetzes (ZFHN) ohne Berücksichtigung der Vorkettenemission, berechnet nach der Arbeitswert- und Carnotmethode (AGFW FW 309-6)

NOₓ- und SO₂-Emission des Zentralen Fernheiznetzes (ZFHN) ohne Berücksichtigung der Vorkettenemission

Datenbasis auf Grundlage des vorangegangenen Kalenderjahrs

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