Abwendungsvereinbarung
Die Abwendungsvereinbarung bezieht sich auf die Abwendung einer Sperrung der Belieferung mit Strom/Erdgas. Abweichende Tätigkeiten, wie eine Kündigung aufgrund offener Forderungen, sind davon unberührt
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Die Abwendungsvereinbarung bezieht sich auf die Abwendung einer Sperrung der Belieferung mit Strom/Erdgas. Abweichende Tätigkeiten, wie eine Kündigung aufgrund offener Forderungen, sind davon unberührt