für die Grundversorgung mit Strom
Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:
| Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
| Offshore-Netzumlage nach §12 EnFG | 0,941 ct/kWh |
| Aufschlag für besondere Netznutzung |
1,559 ct/kWh |
| KWKG-Umlage nach §12 EnFG | 0,446 ct/kWh |
| Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | 2,390 ct/kWh |
| Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 8,470 ct/kWh |
| verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 30,00 €/Jahr |
| Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung (falls vom Netzbetreiber durchgeführt) |
19,24 €/Jahr |
| Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | |
| am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 154,87 €/Jahr |
| am Verbrauchspreis | 14,124 ct/kWh |
Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:
| Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
| Offshore-Netzumlage nach §12 EnFG | 0,816 ct/kWh |
| Aufschlag für besondere Netznutzung |
1,558 ct/kWh |
| KWKG-Umlage nach §12 EnFG | 0,277 ct/kWh |
| Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | 2,390 ct/kWh |
| Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 9,810 ct/kWh |
| verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 30,00 €/Jahr |
| Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung (falls vom Netzbetreiber durchgeführt) |
15,38 €/Jahr |
| Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | |
| am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 140,69 €/Jahr |
| am Verbrauchspreis | 15,429 ct/kWh |
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Die Begriffe und Umlagen sind unter www.drewag.de/energielexikon ausführlich erläutert.
Die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV wird ab 01.01.2025 nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A) gemeinsam mit dem Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung als Aufschlag für besondere Netznutzung erhoben.
Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.
0351 860-4444
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Erdgas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
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Wasser: 0351 50178883
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