Energielexikon
Hier erfahren Sie Wissenswertes zu verschiedenen Begriffen rund um die Energie.
Zutreffend für Strom und Erdgas
Abschlagszahlungen
Die Abschlagszahlungen sind Teilzahlungen bzw. Anzahlungen auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der nächsten Rechnung verrechnet. Die Höhe der Abschläge orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch und den gültigen Preisen.
Entgelt für Netznutzung/Netzentgelte
Entgelte für Netznutzung sind die an den jeweiligen Netzbetreiber zu zahlenden Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.
Grundpreis
Der Grundpreis beinhaltet Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für das Recht zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird dem Lieferanten vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt.
Marktlokation
Die Marktlokation ist die Stelle, an der Energie erzeugt oder verbraucht wird. Das Objekt ist mit mindestens einer Leitung mit dem Netz verbunden.
Messlokation
Die Messlokation ist die Stelle, an der die entnommene Energie gemessen wird. Die Messlokation beinhaltet alle technischen Einrichtungen, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind.
Messdienstleistung
Die Messdienstleistung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Zählern.
Netzbetreibernummer
Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Verbrauchsstelle angeschlossen ist.
Stromsteuer/Energiesteuer
Die Stromsteuer/Energiesteuer sind durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuern auf den Energieverbrauch.
Verbrauch
Der Energieverbrauch für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
Verbrauchspreis
Der Verbrauchspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie.
Verbrauchsstelle
Die Verbrauchsstelle bezeichnet den Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.
Vertragskonto
Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Verbrauchsstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf die Verbrauchsstelle erfasst.
Wartungsdienste und -entgelte
Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlich zuständigen Netzbetreiber erhältlich.
Zählpunktbezeichnung/Zählernummer
Über die Zählpunktbezeichnung kann der Standort der Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.
Speziell für Strom
EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Zum 01.07.2022 wurde diese von der Bundesregierung auf 0,00 ct/kWh gesenkt.
KWK-Umlage
Die Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Umlage fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) (www.gesetze-im-internet.de)
Offshore-Netzumlage
Mit der Offshore-Netzumlage nach § 17 f. Energiewirtschaftsgesetz werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Netzumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) (www.gesetze-im-internet.de)
Stromkennzeichnung (Energiemix)
Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.
Umlage für abschaltbare Lasten
Diese Umlage nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) dient der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.
Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) (www.gesetze-im-internet.de)
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der StromNEV entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV) (www.gesetze-im-internet.de)
Speziell für Erdgas
Brennwert
Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist.
Bilanzierungsumlage
Mit externer Regelenergie gleicht der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) physische Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung von Erdgas aus und gewährleistet so die ununterbrochene Gasversorgung der Endabnehmer. Die Kosten hierfür werden als Bilanzierungsumlage in getrennten Bilanzierungskonten für Standardlastprofilabnahmestellen (SLP) und Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) geführt und auf die Endabnehmer übertragen.
CO₂-Preis
Der CO2-Preis bildet die Kosten für den Erwerb von CO2-Emissionshandelszertifikaten im nationalen Emissionshandel nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ab. Er soll zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Der CO2-Preis wird auf fossile Heiz- und Kraftstoffe erhoben.
Gasbeschaffungsumlage
Die geplante Gasbeschaffungsumlage, die ab 01.10.2022 eingeführt werden sollte, wurde rückwirkend zum 09.02.2022 aufgehoben und tritt nicht in Kraft. Die Umlage war geplant, um systemrelevante Gasimporteure finanziell zu stützen und somit die Gasversorgung für Deutschland sicherzustellen.
Gasspeicherumlage
Die Gasspeicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) soll dem Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) die Kosten ersetzen, die ihm zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für die Gasspeicheranlagen entstehen.
Konvertierungsentgelt (H-L)
Beim Erdgas werden die Qualitäten L (low) und H (high) unterschieden. Für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas wird ein Konvertierungsentgelt erhoben.
Soforthilfe
Die Bundesregierung hat im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) festgelegt, dass Erdgaskunden kurzfristig finanziell für die gestiegenen Gaspreise entlastet werden sollen. Die Soforthilfe für Dezember 2022 schafft somit einen Ausgleich für die erhöhten Kosten und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr 2023. Sie wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Thermische Gasabrechnung
Erdgas wird in Kubikmetern (m³) gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert.
Zustandszahl
Die Zustandszahl (z-Zahl) ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben wird.