Grundversorgung Strom: die DREWAG beliefert Sie von Anfang an mit Strom Allgemeine Preise Grundversorgung Haushalt
Ihre Vorteile:
- von Anfang an sind wir Ihr zuverlässiger Partner rund um den Strom
- persönliche Kundenberatung im DREWAG-Treff
Preise
Die Senkung der EEG-Umlage zum 01.07.2022 ist in den Verbrauchspreisen bereits berücksichtigt.
Eintarifzähler
ab 01.01.2023 | netto 1 | brutto 2 |
---|---|---|
Verbrauchspreis | 32,56 ct/kWh | 38,75 ct/kWh |
Grundpreis | 92,92 €/Jahr | 110,57 €/Jahr |
bis 31.12.2022 | netto 3 | brutto 2 |
---|---|---|
Verbrauch bis 205 kWh/Jahr | ||
Verbrauchspreis | 39,39 ct/kWh | 46,87 ct/kWh |
Grundpreis | 73,86 €/Jahr | 87,89 €/Jahr |
Verbrauch ab 206 kWh/Jahr | ||
Verbrauchspreis | 30,11 ct/kWh | 35,83 ct/kWh |
Grundpreis | 92,92 €/Jahr | 110,57 €/Jahr |
¹ Preisbestandteile für Eintarifzähler ab 01.01.2023
Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:
Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) | 0,000 ct/kWh |
Umlage nach § 17 f. EnWG (Offshore-Netzumlage) | 0,591 ct/kWh |
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV-Umlage) | 0,417 ct/kWh |
Umlage nach § 18 AblaV (abLaV-Umlage) | 0,000 ct/kWh |
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) | 0,357 ct/kWh |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | 2,390 ct/kWh |
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 8,300 ct/kWh |
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 30,00 €/Jahr |
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung | 14,51 €/Jahr 1 |
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | |
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 48,41 €/Jahr |
am Verbrauchspreis | 18,455 ct/kWh |
Stand: 21.12.2022 |
1 Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Die Begriffe und Umlagen sind unter www.drewag.de/energielexikon ausführlich erläutert.
³ Preisbestandteile für Eintarifzähler bis 31.12.2022
Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:
Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) | 0,000 ct/kWh |
Umlage nach § 17 f. EnWG (Offshore-Netzumlage) | 0,419 ct/kWh |
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV-Umlage) | 0,437 ct/kWh |
Umlage nach § 18 AblaV (abLaV-Umlage) | 0,003 ct/kWh |
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) | 0,378 ct/kWh |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | 2,390 ct/kWh |
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 6,820 ct/kWh |
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 30,00 €/Jahr |
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung | 13,90 €/Jahr 1 |
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | |
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 49,02 €/Jahr |
am Verbrauchspreis | 17,613 ct/kWh |
Stand: 01.11.2022 |
1 Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Die Begriffe und Umlagen sind unter www.drewag.de/energielexikon ausführlich erläutert.
Zweitarifzähler
ab 01.01.2023 | netto 4 | brutto 2 |
---|---|---|
Verbrauchspreis HT 6 | 32,56 ct/kWh | 38,75 ct/kWh |
Verbrauchspreis NT 7 | 26,99 ct/kWh | 32,12 ct/kWh |
Grundpreis | 122,44 €/Jahr | 145,70 €/Jahr |
bis 31.12.2022 | netto 5 | brutto 2 |
---|---|---|
Verbrauch bis 205 kWh/Jahr | ||
Verbrauchspreis HT 6 | 39,39 ct/kWh | 46,87 ct/kWh |
Verbrauchspreis NT 7 | 24,54 ct/kWh | 29,20 ct/kWh |
Grundpreis | 103,38 €/Jahr | 123,02 €/Jahr |
Verbrauch ab 206 kWh/Jahr | ||
Verbrauchspreis HT 6 | 30,11 ct/kWh | 35,83 ct/kWh |
Verbrauchspreis NT 7 | 24,54 ct/kWh | 29,20 ct/kWh |
Grundpreis | 122,44 €/Jahr | 145,70 €/Jahr |
⁴ Preisbestandteile für Zweitarifzähler ab 01.01.2023
Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:
Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) | 0,000 ct/kWh |
Umlage nach § 17 f. EnWG (Offshore-Netzumlage) | 0,591 ct/kWh |
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV-Umlage) | 0,417 ct/kWh |
Umlage nach § 18 AblaV (abLaV-Umlage) | 0,000 ct/kWh |
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) | 0,357 ct/kWh |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | |
am Verbrauchspreis HT | 2,390 ct/kWh |
am Verbrauchspreis NT | 0,610 ct/kWh |
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 8,300 ct/kWh |
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 30,00 €/Jahr |
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung | 15,17 €/Jahr 1 |
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | |
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 77,27 €/Jahr |
am Verbrauchspreis HT | 18,455 ct/kWh |
am Verbrauchspreis NT | 14,665 ct/kWh |
Stand: 21.12.2022 |
1 Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Die Begriffe und Umlagen sind unter www.drewag.de/energielexikon ausführlich erläutert.
⁵ Preisbestandteile für Zweitarifzähler bis 31.12.2022
Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:
Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) | 0,000 ct/kWh |
Umlage nach § 17 f. EnWG (Offshore-Netzumlage) | 0,419 ct/kWh |
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV-Umlage) | 0,437 ct/kWh |
Umlage nach § 18 AblaV (abLaV-Umlage) | 0,003 ct/kWh |
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) | 0,378 ct/kWh |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | |
am Verbrauchspreis HT | 2,390 ct/kWh |
am Verbrauchspreis NT | 0,610 ct/kWh |
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 6,820 ct/kWh |
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 30,00 €/Jahr |
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung | 14,73 €/Jahr 1 |
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | |
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 77,71 €/Jahr |
am Verbrauchspreis HT | 17,613 ct/kWh |
am Verbrauchspreis NT | 13,823 ct/kWh |
Stand: 01.11.2022 |
1 Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Die Begriffe und Umlagen sind unter www.drewag.de/energielexikon ausführlich erläutert.
Produktdetails
Liefergebiet | Grundversorgungsgebiet der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH | |
Vertragserstlaufzeit | keine | |
Kündigungsfrist | zwei Wochen | |
Zähler | Ein- und Zweitarifzähler | |
Verbrauch | bis 100.000 kWh/Jahr | |
Stromlieferung | Die Belieferung erfolgt innerhalb der Grundversorgung. |
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV ist auf Anfrage der Abschluss eines Grundversorgungsvertrags auch ohne Einbeziehung des Messstellenbetriebs möglich.
Stromkennzeichnung
Die Werte weisen die Herkunft des Stromes gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz aus. Sie beziehen sich auf das Jahr 2021.
Energieträgermix
Dresdner.Strom.Natur
Dresdner.Emobil.Basis
Dresdner.Strom.Ökowärme
Umweltauswirkungen:
CO2-Emissionen: 0 g/kWh
Radioaktiver Abfall: 0,0000 g/kWh
Energieträgermix
Dresdner.Nebenan.Strom
Dresdner.Nebenan.Business
Umweltauswirkungen:
CO2-Emissionen: 0 g/kWh
Radioaktiver Abfall: 0,0000 g/kWh
Verbleibender Energieträgermix DREWAG
Umweltauswirkungen:
CO2-Emissionen: 239 g/kWh
Radioaktiver Abfall: 0,0002 g/kWh
- Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage
- Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
- Erneuerbare Energien aus der Region, finanziert aus der EEG-Umlage
- Mieterstrom, finanziert aus der EEG-Umlage
- Kernkraft
- Kohle
- Erdgas
- Sonstige fossile Energieträger
Gesamtenergieträgermix1 DREWAG
Umweltauswirkungen:
CO2-Emissionen: 487 g/kWh
Radioaktiver Abfall: 0,0004 g/kWh
Energieträgermix Deutschland2
Umweltauswirkungen:
CO2-Emissionen: 350 g/kWh
Radioaktiver Abfall: 0,0003 g/kWh
1 Gemäß Energiewirtschaftsgesetz wird der Gesamtenergieträgermix ohne den Anteil Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage, ausgewiesen.
2 Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)
Stand: 01.11.2022
Bestpreisabrechnung
Die bisherige Höchstpreisregelung (galt für einen jährlichen Verbrauch bis 205 kWh/Jahr) entfällt ab 01.01.2023.
Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter!
1 Nettopreisbestandteile ab 01.01.2023 gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV für Eintarifzähler
2 Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %). Die Grundpreise gelten für die Direktmessung. Für Wandlermessungen werden zusätzlich 29,93 €/Jahr netto (35,62 €/Jahr brutto) berechnet.
3 Nettopreisbestandteile bis 31.12.2022 gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV für Eintarifzähler
4 Nettopreisbestandteile ab 01.01.2023 gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV für Zweitarifzähler
5 Nettopreisbestandteile bis 31.12.2022 gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV für Zweitarifzähler
6 HT (Hochtarif): Montag - Freitag 06:00 - 22:00 Uhr, Samstag 09:00 - 22:00 Uhr
7 NT (Niedertarif): in der übrigen Zeit sowie an Sonntagen und sachseneinheitlichen Feiertagen. Tarifschaltzeiten einzelner Messeinrichtungen können hiervon abweichen.