Grundversorgung Strom: die DREWAG beliefert Sie von Anfang an mit Strom Allgemeine Preise Grundversorgung Haushalt
Ihre Vorteile:
- von Anfang an sind wir Ihr zuverlässiger Partner rund um den Strom
- persönliche Kundenberatung im DREWAG-Treff
- Bestpreisabrechnung: Sie zahlen immer den für Sie günstigeren Preis.
Preise
Die Senkung der EEG-Umlage ist in den Verbrauchspreisen ab 01.07.2022 bereits berücksichtigt.
Eintarifzähler
gültig ab 01.07.2022 | netto 1 | brutto 2 |
---|---|---|
Verbrauch bis 205 kWh/Jahr | ||
Verbrauchspreis | 32,29 ct/kWh | 38,43 ct/kWh |
Grundpreis | 73,86 €/Jahr | 87,89 €/Jahr |
Verbrauch ab 206 kWh/Jahr | ||
Verbrauchspreis | 23,01 ct/kWh | 27,38 ct/kWh |
Grundpreis | 92,92 €/Jahr | 110,57 €/Jahr |
gültig bis 30.06.2022 | netto 3 | brutto 2 |
---|---|---|
Verbrauch bis 205 kWh/Jahr | ||
Verbrauchspreis | 36,01 ct/kWh | 42,85 ct/kWh |
Grundpreis | 73,86 €/Jahr | 87,89 €/Jahr |
Verbrauch ab 206 kWh/Jahr | ||
Verbrauchspreis | 26,73 ct/kWh | 31,81 ct/kWh |
Grundpreis | 92,92 €/Jahr | 110,57 €/Jahr |
¹ Preisbestandteile für Eintarifzähler
Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:
Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) | 0,000 ct/kWh |
Umlage nach § 17 f. EnWG (Offshore-Netzumlage) | 0,419 ct/kWh |
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV-Umlage) | 0,437 ct/kWh |
Umlage nach § 18 AblaV (abLaV-Umlage) | 0,003 ct/kWh |
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) | 0,378 ct/kWh |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | 2,390 ct/kWh |
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 6,820 ct/kWh |
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 30,00 €/Jahr |
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung | 13,90 €/Jahr 1 |
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | |
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 49,02 €/Jahr |
am Verbrauchspreis | 10,510 ct/kWh |
Stand: 01.07.2022 |
1 Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Die Begriffe und Umlagen sind unter www.drewag.de/energielexikon ausführlich erläutert.
³ Preisbestandteile für Eintarifzähler
Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:
Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) | 3,723 ct/kWh |
Umlage nach § 17 f. EnWG (Offshore-Netzumlage) | 0,419 ct/kWh |
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV-Umlage) | 0,437 ct/kWh |
Umlage nach § 18 AblaV (abLaV-Umlage) | 0,003 ct/kWh |
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) | 0,378 ct/kWh |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | 2,390 ct/kWh |
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 6,820 ct/kWh |
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 30,00 €/Jahr |
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung | 13,90 €/Jahr 1 |
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | |
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 49,02 €/Jahr |
am Verbrauchspreis | 10,510 ct/kWh |
Stand: 01.04.2022 |
1 Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Die Begriffe und Umlagen sind unter www.drewag.de/energielexikon ausführlich erläutert.
Zweitarifzähler
gültig ab 01.07.2022 | netto 4 | brutto 2 |
---|---|---|
Verbrauch bis 205 kWh/Jahr | ||
Verbrauchspreis HT 6 | 32,29 ct/kWh | 38,43 ct/kWh |
Verbrauchspreis NT 7 | 17,44 ct/kWh | 20,75 ct/kWh |
Grundpreis | 103,38 €/Jahr | 123,02 €/Jahr |
Verbrauch ab 206 kWh/Jahr | ||
Verbrauchspreis HT 6 | 23,01 ct/kWh | 27,38 ct/kWh |
Verbrauchspreis NT 7 | 17,44 ct/kWh | 20,75 ct/kWh |
Grundpreis | 122,44 €/Jahr | 145,70 €/Jahr |
gültig bis 30.06.2022 | netto 5 | brutto 2 |
---|---|---|
Verbrauch bis 205 kWh/Jahr | ||
Verbrauchspreis HT 6 | 36,01 ct/kWh | 42,85 ct/kWh |
Verbrauchspreis NT 7 | 21,16 ct/kWh | 25,18 ct/kWh |
Grundpreis | 103,38 €/Jahr | 123,02 €/Jahr |
Verbrauch ab 206 kWh/Jahr | ||
Verbrauchspreis HT 6 | 26,73 ct/kWh | 31,81 ct/kWh |
Verbrauchspreis NT 7 | 21,16 ct/kWh | 25,18 ct/kWh |
Grundpreis | 122,44 €/Jahr | 145,70 €/Jahr |
⁴ Preisbestandteile für Zweitarifzähler
Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:
Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) | 0,000 ct/kWh |
Umlage nach § 17 f. EnWG (Offshore-Netzumlage) | 0,419 ct/kWh |
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV-Umlage) | 0,437 ct/kWh |
Umlage nach § 18 AblaV (abLaV-Umlage) | 0,003 ct/kWh |
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) | 0,378 ct/kWh |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | |
am Verbrauchspreis HT | 2,390 ct/kWh |
am Verbrauchspreis NT | 0,610 ct/kWh |
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 6,820 ct/kWh |
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 30,00 €/Jahr |
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung | 14,73 €/Jahr 1 |
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | |
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 77,71 €/Jahr |
am Verbrauchspreis HT | 10,510 ct/kWh |
am Verbrauchspreis NT | 6,720 ct/kWh |
Stand: 01.07.2022 |
1 Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Die Begriffe und Umlagen sind unter www.drewag.de/energielexikon ausführlich erläutert.
⁵ Preisbestandteile für Zweitarifzähler
Nettopreise enthalten gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV folgende Bestandteile:
Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) | 3,723 ct/kWh |
Umlage nach § 17 f. EnWG (Offshore-Netzumlage) | 0,419 ct/kWh |
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV-Umlage) | 0,437 ct/kWh |
Umlage nach § 18 AblaV (abLaV-Umlage) | 0,003 ct/kWh |
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) | 0,378 ct/kWh |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | |
am Verbrauchspreis HT | 2,390 ct/kWh |
am Verbrauchspreis NT | 0,610 ct/kWh |
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 6,820 ct/kWh |
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 30,00 €/Jahr |
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung | 14,73 €/Jahr 1 |
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen: | |
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis | 77,71 €/Jahr |
am Verbrauchspreis HT | 10,510 ct/kWh |
am Verbrauchspreis NT | 6,720 ct/kWh |
Stand: 01.04.2022 |
1 Mischkalkulation aus Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen, einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem. Die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung fallen nicht an, wenn der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber hat und die Abrechnung über diesen erfolgt.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Die Begriffe und Umlagen sind unter www.drewag.de/energielexikon ausführlich erläutert.
Produktdetails
Liefergebiet | Grundversorgungsgebiet der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH | |
Vertragserstlaufzeit | keine | |
Kündigungsfrist | zwei Wochen | |
Zähler | Ein- und Zweitarifzähler | |
Verbrauch | bis 100.000 kWh/Jahr | |
Stromlieferung | Die Belieferung erfolgt innerhalb der Grundversorgung. |
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV ist auf Anfrage der Abschluss eines Grundversorgungsvertrags auch ohne Einbeziehung des Messstellenbetriebs möglich.
Stromkennzeichnung
Die Werte weisen die Herkunft des Stromes gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz aus. Sie beziehen sich auf das Jahr 2020.
Energieträgermix¹
Dresdner.Strom.Natur und Dresdner.Emobil.Basis
Umweltauswirkungen:
CO2-Emissionen: 0 g/kWh
Radioaktiver Abfall: 0,0000 g/kWh
Energieträgermix²
Dresdner.Nebenan.Strom
Umweltauswirkungen:
CO2-Emissionen: 0 g/kWh
Radioaktiver Abfall: 0,0000 g/kWh
Verbleibender Energieträgermix DREWAG
Umweltauswirkungen:
CO2-Emissionen: 199 g/kWh
Radioaktiver Abfall: 0,0002 g/kWh
- Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage
- Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
- Erneuerbare Energien aus der Region, finanziert aus der EEG-Umlage
- Mieterstrom, finanziert aus der EEG-Umlage
- Kernkraft
- Kohle
- Erdgas
- Sonstige fossile Energieträger
Gesamtenergieträgermix³ DREWAG
Umweltauswirkungen:
CO2-Emissionen: 521 g/kWh
Radioaktiver Abfall: 0,0005 g/kWh
Energieträgermix Deutschland⁴
Umweltauswirkungen:
CO2-Emissionen: 310 g/kWh
Radioaktiver Abfall: 0,0003 g/kWh
¹ Der Ausweis der Stromkennzeichnung für Dresdner.Strom.Ökowärme erfolgt erstmals im November 2022.
² Der Ausweis der Stromkennzeichnung für Dresdner.Strom.Nebenan.Business erfolgt erstmals im November 2022.
³ Gemäß Energiewirtschaftsgesetz wird der Gesamtenergieträgermix ohne den Anteil Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage, ausgewiesen.
⁴ Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)
Stand: 01.11.2021
Ersatzversorgung
Die Allgemeinen Preise der Grundversorgung gelten ebenfalls für die Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), soweit es sich um Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG handelt.
Bei der Ersatzversorgung von Letztverbrauchern, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh bis 100.000 kWh haben, wird ein Zuschlag auf die Verbrauchspreise von 1,20 ct/kWh netto bzw. 1,43 ct/kWh brutto erhoben.
Bestpreisabrechnung
Haben Sie einen sehr geringen Verbrauch, so wirkt der Grundpreis nachteilig auf den durchschnittlichen Verbrauchspreis. In diesem Fall nehmen wir für Sie eine Höchstpreisbegrenzung entsprechend der aufgeführten Preise vor, so dass Ihre Stromrechnung geringer ausfällt als bei Abrechnung nach den Allgemeinen Preisen. Die Höchstpreisbegrenzung erfolgt bei den Allg. Preisen Grundversorgung Haushalt bei einem Verbrauch von weniger als 205 kWh im Jahr.
Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter!
1 Nettopreisbestandteile gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV für Eintarifzähler
2 Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %). Die Grund- und Verrechnungspreise gelten für die Direktmessung. Für Wandlermessungen werden zusätzlich 29,93 €/Jahr netto (35,62 €/Jahr brutto) berechnet.
3 Nettopreisbestandteile gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV für Eintarifzähler
4 Nettopreisbestandteile gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV für Zweitarifzähler
5 Nettopreisbestandteile gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV für Zweitarifzähler
6 HT (Hochtarif): Montag - Freitag 06:00 - 22:00 Uhr, Samstag 09:00 - 22:00 Uhr
7 NT (Niedertarif): in der übrigen Zeit sowie an Sonntagen und sachseneinheitlichen Feiertagen. Tarifschaltzeiten einzelner Messeinrichtungen können hiervon abweichen.