Mit der steuerbaren Ladeeinrichtung ermöglichen Sie dem Netzbetreiber eine netzdienliche Steuerung. Netzdienlich steuern bedeutet laut aktueller Netzrichtlinie, dass Ihr Netzbetreiber nach § 14a EnWG die Ladeleistung reduzieren kann um das Netz zu stabilisieren.
Der Netzbetreiber gibt die Steuerzeiten vor. Hierauf hat DREWAG keinen Einfluss. Die vollständige Belieferung gemäß der Nennladeleistung Ihrer Wallbox mit elektrischer Energie durch die DREWAG erfolgt ausschließlich zu Zeiten, in denen der Netzbetreiber sein Netz nicht steuert.
Die Steuerzeiten sind von 11:00 - 13:00 Uhr und von 17:00 - 21:00 Uhr. Während dieser Intervalle kann die SachsenNetze GmbH die Ladeleistung auf 60 % reduzieren (Stand 06/2023).
Die jeweils aktuellen Steuerzeiten der SachsenNetze GmbH sind aktuell unter www.Sachsen-Netze.de veröffentlicht.