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Umsatzsteuer-Rückerstattung
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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Beiträge für die Wasser-Hausanschlüsse und deren im Zusammenhang stehenden Kosten wieder wie die Wasserlieferung zu besteuern sind. Dies bedeutet, dass die Wasser-Hausanschlüsse und kostenpflichtigen Arbeiten vom Versorger zum Endkunden nur mit sieben Prozent Umsatzsteuer zu versteuern sind und nicht wie bisher mit 19 Prozent bzw. bis Ende 2006 mit 16 Prozent. Der Finanzhof hat damit eine seit 2000 angewandte Verwaltungsvorschrift aufgehoben.
Die zu erstattenden Umsatzsteuer-Differenzbeträge dürften sich durchschnittlich in einer Bandbreite von 50 bis zu 150 Euro pro Vorgang bewegen. Die DREWAG rechnet mit bis zu 7.000 Vorgängen aus der Zeit von August 2000 bis zum März 2009. Die Rückerstattung betrifft ausschließlich nicht vorsteuerabzugsberechtigte Rechnungsempfänger, also in der Regel Privatkunden.
Was ist zu tun?
Einfach bei der DREWAG melden. Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular
zu
(bitte unter Tel. 8 60 44 44 anrufen). Es ist auch im DREWAG – Treff erhältlich.
Unseren unten stehenden Antrag können Sie auch gleich online ausfüllen und
per E-Mail an uns senden.
Die DREWAG wird die Umsatzsteuererstattungen schnellstmöglich bearbeiten und an die Kunden überweisen, bittet jedoch bei der Vielzahl der zu erwartenden Anträge um Verständnis, dass dies nicht innerhalb von wenigen Tagen erfolgen kann.
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