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Der Strompreis setzt sich für Haushaltkunden aus einem Jahresgrundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Seit dem 01.01.2011 beträgt der Arbeitspreis inklusive Strom- und Umsatzsteuer laut Allgemeine Preise Grundversorgung der DREWAG 22,69 ct/kWh. Der Jahresgrundpreis inklusive der Umsatzsteuer beläuft sich auf 84,59 EUR.
Zur besseren Vergleichbarkeit der Bestandteile des Strompreises wird der Jahresgrundpreis auf einen Preis pro Kilowattstunde umgerechnet. Der typische Dresdner Verbrauch von 1.900 kWh pro Jahr und die Preise in der Grundversorgung bilden die Basis der nachstehenden Ermittlung des Mischpreises.
Der spezifische Grundpreis errechnet sich aus
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Jahresgrundpreis |
84,59 |
EUR |
| / |
typischen Verbrauch |
1.900 |
kWh |
= |
spezifischer Grundpreis |
4,45 |
ct/kWh |
Die Summe aus Arbeitspreis und spezifischem Grundpreis ergibt den Mischpreis
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spezifischer Grundpreis |
4,45 |
ct/kWh |
| + |
Arbeitspreis |
22,69 |
ct/kWh |
= |
Mischpreis |
27,14 |
ct/kWh |
(Preisstand: 01.01.2011)

Zusammensetzung der einzelnen Preise:
Zusammensetzung des Strompreises ab 01.01.2011

Diese Grafik veranschaulicht den prozentualen Anteil der einzelnen Kostenbestandteile am gesamten Strompreis (Mischpreis: 27,14 ct/kWh).
Bei einem Mischpreis von 27,14 ct/kWh und einem typischen Verbrauch von 1.900 kWh bezahlt ein Dresdner Haushalt im Durchschnitt 516 EUR pro Jahr für Strom. Die nachfolgende Grafik zeigt anhand der prozentualen Aufteilung, welche Kostenbestandteile in den Jahresgrundpreis bzw. in den Arbeitspreis einfließen.
Zusammensetzung Mischpreis Strom (Allgemeiner Preis Grundversorgung) für den typischen Verbrauch
von 1.900 kWh/Jahr

Jährliche Entwicklung der Bestandteile des Strompreises:
Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung der Strompreiskomponenten für einen Haushaltkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 1900 kWh seit 1998 auf. Die Darstellung veranschaulicht insbesondere den wachsenden Anteil staatlich auferlegter Steuern und Abgaben durch Erhöhungen bereits bestehender Abgaben (z.B. Umsatzsteuer) oder durch völlig neue Umlagen (z.B. Abgaben aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG)). Derzeit machen Steuern und Abgaben 46% des Endkundenpreises aus.
Komponenten des Strompreises:
Entwicklung der Strompreiskomponenten für einen Haushaltkunden in der
Grundversorgungmit einem Jahresverbrauch von 1.900 kWh

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Strombezug, Vertriebs- u. Verwaltungskosten, Netzkosten |
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Stromsteuer |
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Konzessionsabgabe |
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KWK-Gesetz |
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Erneuerbare-Energien-Gesetz |
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Umsatzsteuer |
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Strombezugskosten der DREWAG: |
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Bereits mit der Energierechtsänderung im Jahr 1998 haben sich die Strukturen der Energiewirtschaft fundamental geändert. Während vor 1998 die Stadtwerke und Endverteiler ihren Strom über langfristige Verträge eingekauft haben, werden heute Strommengen auf verschiedenen Märkten – z.B. der Strombörse in Leipzig – gehandelt. Die Strompreise ergeben sich hier aus Angebot und Nachfrage. |
Vertriebs- und Verwaltungskosten DREWAG: |
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Zur Deckung der Vertriebs- und Verwaltungskosten findet der Teil des Endkundenpreises, der nach Abzug der Steuern und Abgaben sowie der Netz- und Beschaffungskosten verbleibt, Verwendung. |
Kosten für den Netzzugang: |
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Seit 1998 kann in Deutschland jeder Kunde seinen Stromversorger frei wählen. Der Netzzugang erfolgt seitdem entsprechend der zwischen den Branchenverbänden von Industrie und Energiewirtschaft ausgehandelten Verbändevereinbarung. In dieser Vereinbarung wurden Netzzugangsbedingungen und die Kalkulation der Netzentgelte festgelegt.
Die Übertragungs- und Verteilnetze stellen den Transport der elektrischen Energie von den Erzeugern (Kraftwerken) zu den Verbrauchern sicher. Für diese Dienstleistung verlangen die Netzbetreiber von den Stromlieferanten Netzentgelte.
Die Kosten der DREWAG für den Zugang zu den Versorgungsnetzen werden anteilig auf den Kundenpreis umgelegt und betragen für jeden Haushaltkunden ca. 26% seines Gesamtpreises. Mit den Netzentgelten decken die Netzbetreiber im Wesentlichen ihre Kapitalkosten für Leitungsinvestitionen sowie Instandhaltungs- und Betriebskosten der Netze.
Seit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2005 unterliegen die Netzentgelte und Netzzugangsbedingungen der Regulierung durch die Bundesnetzagentur. |
Steuern und Abgaben: |
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Stromsteuer
Die Stromsteuer - auch als Öko-Steuer bezeichnet – wurde im April 1999 eingeführt, um einen bewussten und effizienten Umgang mit den wertvollen Rohstoffen zu erreichen. In mehreren Stufen wurde diese von 1,02 ct/kWh auf 2,05 ct/kWh angehoben - zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. |
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Belastungsausgleich nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz und Kraft-Wärme-Kopplungs-Modernisierungsgesetz (KWKG)
Das Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG) wurde beschlossen, um den Anteil regenerativer Energien am Energie-Mix zu erhöhen. Durch das Gesetz sind die Stromversorger verpflichtet, den Strom - der z.B. aus Wind- oder Sonnenenergie erzeugt wurde - zu einem erhöhten, gesetzlich fixierten Betrag zu kaufen. Die Mehrkosten, die hierdurch entstehen, werden durch ein Umlageverfahren auf alle Verbraucher in Deutschland verteilt. Durch den Anstieg des Stromanteils aus erneuerbaren Energien sind die Stromkosten insgesamt gestiegen. Inzwischen beträgt die Umlage für EEG-Strom mehr als 13 % des Strompreises.
Mit dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) soll das Ziel verfolgt werden, Kohlendioxid-, Schwefeldioxid- und Staub-Emissionen im Interesse des Umweltschutzes zu minimieren. Betreiber, deren Anlagen nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung arbeiten, indem sie Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen und so den Brennstoff besser ausnutzen, erhalten zur Förderung dieser Technologie eine Vergütung. |
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Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt. Die Verordnung regelt die Zulässigkeit und Bemessung der Zahlung von Konzessionsabgaben der Energieversorgungsunternehmen an Gemeinden und Landkreise. Konzessionsabgaben sind Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Kunden im Gemeindegebiet dienen. |
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Umsatzsteuer
In Deutschland beträgt die Umsatzsteuer zurzeit 19%.und wird auf die Preise aufgeschlagen. Sie wird auch auf spezielle Steuern – wie die Stromsteuer - erhoben. |

Zusammensetzung der einzelnen Preise:
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