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In die Strom- und Erdgaspreise fließen die Kosten für die Beschaffung der Energie (Bezugskosten), die Energieverteilung (Netzkosten) sowie die staatlichen Belastungen (Steuern und Abgaben) ein.
Die Bezugskosten für Strom und Erdgas werden durch die Entwicklungen auf den Energiemärkten beeinflusst. Die Weltenergienachfrage hat sich allein in den letzten zehn Jahren um 20% erhöht und Experten erwarten bis 2030 einen weiteren Anstieg um 50%. Diese Aufwärtsbewegung ist hauptsächlich auf die steigende Weltbevölkerung, das stetige Wohlstandswachstum und den Ausbau der industriellen Produktion in Entwicklungs- und Schwellenländern zurückzuführen.
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht, dass die Weltenergienachfrage weit schneller wächst als die Weltbevölkerung.
Entwicklung der Weltbevölkerung und des Weltenergieverbrauches
(historische Daten und Prognose)

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Weltbevölkerung |
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Weltenergieverbrauch |
Quelle:
- Population Division of the Department of Economic and
Social Affairs of the
United Nations Secretariat (2007), online-data, New York: United Nations.
- Report DOE/EIA-0484(2007)
Der weltweit wachsende Bedarf an Primärenergieträgern wie Kohle, Erdgas und Öl, die derzeit für eine effiziente und sichere Strom- und Wärmeerzeugung noch unabdingbar sind, lässt die Energiepreise steigen. Neben dem sich andeutenden Ungleichgewicht zwischen Nachfrage und Angebot an Primärenergieträgern, erweist sich die Neuerschließung von Lagerstätten als immer schwieriger und kostenintensiver.
Die folgende Grafik zeigt die prozentuale Preisänderung der Energiequellen seit 1991.
Preisentwicklung der Energiequellen seit 1991

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Steinkohle |
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Erdgas |
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Rohöl |
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Elektrische Energie |
Quelle:
- BAFA für Steinkohle, Rohöl und Erdgas
- EEX für Elektrische Energie ab 2003
Die Kosten für die Verteilung der Energie stellen eine weitere bedeutende Komponente des Preises
dar. Sie bilden die Kapitalkosten für die Leitungsinvestitionen sowie die Instandhaltungs- und Betriebskosten des Netzbetreibers ab. Diese Kosten stellt der Netzbetreiber dem Lieferanten über
die Netzzugangsentgelte in Rechnung. Die Kalkulation und der Nachweis dieser Entgelte folgen Vorschriften, deren Einhaltung durch die staatlichen Regulierungsbehörden überwacht wird. Für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen müssen im Falle der DREWAG Stromnetzzugangsentgelte bei der Bundesnetzagentur und Gasnetzzugangsentgelte bei der Landesregulierungsbehörde
beantragt und genehmigt werden. Ab Januar 2009 werden die Netzzugangsentgelte auf dem Wege
der Anreizregulierung nach der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) festgelegt.
Einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Energiepreise haben die staatlichen Belastungen. Neben den Steuern (wie Umsatz-, Strom- und Erdgassteuer) führen auch Abgaben (z.B. Konzessionsabgabe und der Belastungsausgleich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz) zur Anhebung des Energiepreises. Der Anteil der Steuern und Abgaben ist vom Gesetzgeber aus Klimaschutzgründen in den letzten Jahren systematisch erhöht worden. Dieser Anteil beträgt inzwischen annähernd 40% des Endkundenpreises für Strom.


Zusammensetzung der einzelnen Preise:
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