Gleichbehandlungsbericht

Bericht über die Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung de Netzgeschäftes.

Dieser Bericht ist Teil der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung des § 8 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (EnWG). Nach § 8 Abs. 5 Satz 1 EnWG sind vertikal
integrierte Energieversorgungsunternehmen, an deren Netz unmittelbar oder mittelbar mehr
als 100.000 Kunden angeschlossen sind, verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs
befassten Mitarbeiter ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien
Ausübung des Netzgeschäfts festzulegen (Gleichbehandlungsprogramm), den
Mitarbeitern und der Regulierungsbehörde bekannt zu machen und dessen Einhaltung durch
eine Person oder Stelle überwachen zu lassen.


Diese Person oder Stelle hat der Regulierungsbehörde gemäß § 8 Abs. 5 Satz 3 EnWG jährlich
spätestens bis zum 31. März einen Bericht über die nach § 8 Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen
Maßnahmen vorzulegen und zu veröffentlichen (Gleichbehandlungsbericht).

 

Der Bericht wird vorgelegt von der Gleichbehandlungsstelle der DREW AG -Stadtwerke
Dresden GmbH, Rosenstraße 32, 01067 Dresden.

Gleichbehandlungsbericht 2010 (1.6 MB)
Gleichbehandlungsbericht 2009 (463 kB)
Gleichbehandlungsbericht 2008 (1.5 MB)
Gleichbehandlungsbericht 2007 (392 KB)
Gleichbehandlungsbericht 2006 (724 KB)
Gleichbehandlungsbericht 2005 (810 KB)



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