Bericht nach § 52 Abs. 1 EEG

Veröffentlichungspflicht gem. § 52 EEG

 

Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind nach §49 EEG verpflichtet, den Übertragungsnetzbetreibern bis zum 31. Mai eines Jahres die Endabrechnung für das Vorjahr hinsichtlich der von ihnen an Letztverbrauchern gelieferten Elektrizitätsmenge vorzulegen und von einem Wirtschaftsprüfer testieren zu lassen. Die DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH hat dieser Verpflichtung entsprochen.

 

 

 

  Nicht priviligierter Letztverbrauch Priviligierter Letztverbrauch Summe Letzverbrauch
  MWh MWh MWh
50Hertz Transmission GmbH 1600357,467 102972,649 1703330,116
TenneT TSO GmbH 254820,158 254820,158
EnBW Transportnetze AG 23948,791 23948,791
Amprion GmbH 69868,554 69868,554

 

 


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